Sachkunde Transport von Geflügel
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Sachkunde Transport von Geflügel
Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bildungsprogramm Landwirt
In Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt wird ein Lehrgang gemäß Artikel 17 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 mit theoretischer und praktischer Prüfung für Fahrer*innen und Betreuer*innen von Geflügel angeboten.
Mit bestandener Prüfung kann der Antrag auf die Erteilung eines Befähigungsnachweises bei der zuständigen Veterinärbehörde gestellt werden.
Hinweis: Die Teilnehmer*innen müssen die deutsche Sprache soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht folgen und die schriftliche und mündliche Prüfung absolvieren können. Dolmetscher sind nicht zugelassen.