Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bei den LLA Triesdorf , Stand Januar 2017
I. Geltungsbereich
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Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen der LLA zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Lehrgängen, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend Leistungen genannt) der LLA.
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Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie Verkaufs- oder ähnliche Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der LLA, wobei § 540 Absatz I Satz 2 BGB abbedungen wird.
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Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Haftung der LLA
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Eine verbindliche Anmeldung muss mindestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn bei den LLA vorliegen. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch die LLA zustande.
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Vertragspartner sind die LLA und der Kunde. Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der LLA eine entsprechende Erklärung des Kunden bzw. des Veranstalters vorliegt.
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Die LLA haften für die von ihr zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haften sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der LLA beruhen. Ferner haften die LLA bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Mängel oder Störungen an den Leistungen der LLA auftreten, werden die LLA bei Kenntnis oder auf unverzügliche Anzeige des Kunden bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
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Der Kunde ist verpflichtet, öffentlich-rechtliche Auflagen und sonstige Vorschriften einzuhalten. Eine ggf. erforderliche behördliche Erlaubnis oder Genehmigung hat der Kunde rechtzeitig vor der Veranstaltung auf eigene Kosten einzuholen.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
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Die LLA sind verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von den LLA zugesagten Leistungen zu erbringen.
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Der Kunde ist verpflichtet, für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen den vereinbarten Preis bzw. den zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Preis gemäß Gebührenverzeichnis zu zahlen. Dies gilt auch für von Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der LLA an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).
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Die Preise enthalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gesetzlich geschuldeten Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
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Rechnungen der LLA ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
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Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der LLA aufrechnen.
IV. Rücktritt des Kunden/Nichtinanspruchnahme
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Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die LLA der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmen. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils schriftlich erfolgen.
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Sofern zwischen den LLA und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche der LLA entstehen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin seinen Rücktritt gegenüber den LLA erklärt.
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Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- und Kündigungsrecht und stimmen die LLA einer Vertragsaufhebung nicht zu, behalten sich die LLA den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung vor. Die LLA haben die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
V. Rücktritt der LLA
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Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, sind die LLA in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der LLA mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
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Ferner sind die LLA berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn a. höhere Gewalt oder andere von den LLA nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; b. Veranstaltungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe von Tatsachen (z.B. in der Person des Kunden oder des Zweckes) gebucht werden; c. die LLA begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Schulbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der LLA in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der LLA zuzurechnen ist; d. ein Verstoß gegen Ziffer I.2. vorliegt; e. der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.
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Der Kunde hat im Falle eines berechtigten Rücktritts der LLA keinen Anspruch auf Schadensersatz.
VI. Technische Einrichtungen, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
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Soweit die LLA dem Kunden auf dessen Anfrage technische und sonstige Einrichtungen überlässt, haftet der Kunde für die sachgerechte Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Störungen an den von der LLA zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die LLA diese Störungen nicht zu vertreten hat.
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Die Verwendung von eigenen technischen Anlagen des Kunden unter Nutzung der Strom- und Datennetze der LAA bedarf deren vorherigen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der LLA gehen zu Lasten des Kunden, soweit die LLA diese nicht zu vertreten hat.
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Mitgeführte Gegenstände (auch persönliche) einschließlich technischer Einrichtungen des Kunden befinden sich grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen der LLA. Die LLA übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der LLA. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsbeschränkung ausgeschlossen.
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Mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss vollständig den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
VII. Haftung des Kunden für Schäden
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Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
VIII. Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurs- und Seminarangebote der LLA Triesdorf , Stand Januar 2017
I. Geltungsbereich
II. Anmeldungen
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Die Anmeldung ist verbindlich und erfolgt schriftlich, übermittelt per Post, Fax oder E-Mail. Im Falle der Übermittlung per E-Mail ist das ausgedruckte Anmeldeformular zu unterzeichnen und eingescannt per E-Mail zu übermitteln. Die verbindliche Anmeldung zu der Veranstaltung muss mindestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn bei den LLA vorliegen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Verspätet eingegangene Anmeldungen können ggf. im Rahmen evtl. noch verfügbarer Plätze berücksichtigt werden.
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Vertragspartner sind die LLA und der Anmeldende/die Anmeldende (fortan Teilnehmer/Teilnehmerin genannt). Mit Zugang der Anmeldebestätigung bei dem Teilnehmer/der Teilnehmerin gilt der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung als abgeschlossen. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende/die Anmeldende unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande
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Der Vertrag ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung. Er verpflichtet den Teilnehmer/die Teilnehmerin zur Zahlung des Veranstaltungsentgelts. Gleichzeitig erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an und erklärt sich damit einverstanden.
III. Rücktritt (Stornierung) des Teilnehmers / der Teilnehmerin
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Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:
a. Liegt die schriftliche oder elektronische Rücktrittserklärung spätestens bis zum Ablauf des siebten Werktags vor dem ersten Veranstaltungstag bei den LLA vor, entfällt die Pflicht zur Leistung des Veranstaltungsentgelts.
b. Liegt die schriftliche oder elektronische Rücktrittserklärung bis zum Ablauf des dritten Werktages vor dem ersten Veranstaltungstag bei den LLA vor, werden 20 % des ursprünglichen Veranstaltungsentgelts als Stornierungsentgelt berechnet.
c. Liegt die schriftliche oder elektronische Rücktrittserklärung nach Ablauf des dritten Werktags vor dem ersten Veranstaltungstag vor, wird das Veranstaltungsentgelt in voller Höhe in Rechnung gestellt.
d. Wird in den Veranstaltungsunterlagen eine abweichende Rücktrittsregelung genannt, geht diese vor. -
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bei einer akuten Erkrankung oder bei sonstigen triftigen Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat, ohne die Pflicht zur Leistung des Veranstaltungsentgelts vom Vertrag zurücktreten, sofern bis Veranstaltungsbeginn ein schriftlicher Nachweis (z.B. ärztliches Attest) bei den LLA vorliegt.
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Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail bei den LLA eingehen.
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Die gesetzlichen Rücktrittsrechte sowie das Widerrufsrecht nach Ziffer VIII. bleiben unberührt.
IV. Rücktritt der LLA
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Die LLA sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn
a. höhere Gewalt oder andere von den LLA nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b. aus organisatorischen Gründen, insbesondere wenn weniger als 50 % der vorgesehenen Anmeldungen zu einer Veranstaltung der LLA vorliegen oder der Kursleiter ausfällt. -
Bei Rücktritt aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt wird die gezahlte Vergütung erstattet. Für Schäden, die dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin durch eine Absage der LLA entstehen, kommen die LLA nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen der Ziff. VIII auf. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm behalten sich die LLA ebenso wie einen Referentenwechsel aus wichtigem Grund vor.
V. Anreise, Übernachtung
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Anreise und Übernachtung sind nicht im Veranstaltungsentgelt enthalten. Die Übernachtung kann je nach Verfügbarkeit zusätzlich gebucht werden.
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Gebuchte Zimmer stehen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin grundsätzlich ab 11.30 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 8.30 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, haben die LLA das Recht, gebuchte Zimmer nach 17 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
VI. Veranstaltungsentgelt, Zahlungsbedingungen
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Die Veranstaltungsentgelte bestimmen sich nach dem zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisverzeichnis. Das Veranstaltungsentgelt umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung sowie ggf. Seminarunterlagen. Tagungsgetränke, Pausenbewirtung und Mittagessen sind nur enthalten, soweit dies in den Seminarunterlagen oder auf dem Anmeldeformular ausdrücklich vermerkt ist.
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Soweit nicht anders vereinbart, ist Rechnungsempfänger/Rechnungsempfängerin der Teilnehmer/die Teilnehmerin. Die Leistungen werden im unmittelbaren Anschluss an die Veranstaltung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum von den LLA in Rechnung gestellt. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten.
VII. Begleitmaterial, Schutzrechte, Datenschutz
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Das schriftliche Begleitmaterial zu den Veranstaltungen ist urheberrechtlich geschützt und darf insoweit nicht ohne Einwilligung der LLA vervielfältigt oder verbreitet werden. Fotografieren und audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet.
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Die LLA erheben und verarbeiten personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung (Durchführung von Veranstaltungen) verwendet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können jederzeit Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten erhalten. Die LLA behandeln diese Daten vertraulich und geben diese nicht an Dritte weiter, außer an Partnerfirmen, wenn die Weitergabe an diese zur Abwicklung der Veranstaltung erforderlich ist.
VIII. Haftung
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Die LLA haften auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
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Die LLA haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von den LLA gegebenen Garantien oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
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Die LLA haften unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
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Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der LLA, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
IX. Widerrufsrecht für Verbraucher
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Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
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WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen uns (Landwirtschaftliche Lehranstalten Triesdorf, MarkgrafenStr.12, 91746 Weidenbach, Telefax: 0982618-1999, E-Mail: infozentrum@triesdorf.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag nach Maßgabe der vorstehenden Widerrufsbelehrung widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist aber nicht zwingend.
An
Landwirtschaftliche Lehranstalten Triesdorf, Markgrafenstr.12, 91746 Weidenbach, Telefax: 09826 18-1999, E-Mail: infozentrum@triesdorf.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Anmeldung am (*), Name des/der Verbraucher(s), Anschrift des/der Verbraucher(s), Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier), Datum (*), Unzutreffendes streichen.
X. Schlussbestimmungen
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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages - einschließlich dieser Klausel- sind zur Beweissicherung schriftlich zu vereinbaren.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Auf den Vertrag und die sich aus ihm ergebenden Ansprüche findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts Anwendung.
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Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag vereinbaren die Parteien, soweit gesetzlich zulässig, Ansbach. Diese Datenschutzerklärung bezieht sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Organisation, Durchführung und Abwicklung von Veranstaltungen, Seminaren und Kursen sowie im Rahmen der Übernachtungen in den Wohnheimen der Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Landwirtschaftliche Lehranstalten Triesdorf, Markgrafenstraße 12, 91746 Weidenbach, Telefon: 09826 18 – 0, Telefax: 09826 18 – 1999, E-Mail: infozentrum[at]triesdorf.de
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten, Behördliche Datenschutzbeauftragte des Bezirk Mittelfranken